AGBs
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Schriftliche Angebote können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
3. Preise
Die Preise verstehen sich exclusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
4. Fälligkeit
Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und bestätigt wurde. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
5. Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzunehmen. Bei Bestellungen für Lieferungen an Sonn- und Feiertagen sind wir berechtigt, die Ware am Werktag zuvor anzuliefern. Jede Versendung und Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wir haften nicht für unvollständige oder falsche Lieferanschrift.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und Größe getroffen wurde.
6.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, sind wir zunächst berechntig dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern; schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jede Gewährleistung aus. Die Beweislastumkehr gem § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
6.4 Für fehlerhafte Lagerung und Versorgung ist ein Ersatz ausgeschlossen.
6.5 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.